Buchhaltung und Lohnbuchhaltung

Eine gut organisierte Buchhaltung liefert dem Unternehmer aussagekräftige Informationen und ist eine Grundlage für unternehmerischen Erfolg.

Buchhaltung

Für mich als Steuerberater ist die Buchhaltung die Grundlage für den Jahresabschluss und aller daraus folgenden Steuererklärungen. Eine zeitnah geführte Buchhaltung ermöglicht die pünktliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und hilft Ihnen bei unternehmerischen Entscheidungen. Die aktuelle Buchhaltung verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die Kosten im Unternehmen und über den Unternehmensgewinn. So lassen sich Probleme schneller erkennen und der Unternehmer kann besser gegensteuern und eine Schieflage des Unternehmens verhindern. Volle Auftragsbücher und sinkender Gewinn sind ein wichtiger Hinweis, dass die Preiskalkulation im Unternehmen überprüft werden sollte.

Jahresabschluss für kleine und mittelständische Unternehmen

Der Jahresabschluss ist mehr als die Zusammenfassung der Buchungen im Geschäftsjahr. Der Jahresabschluss, der aus der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung besteht, spiegelt den Geschäftserfolg des zurückliegenden Geschäftsjahres wieder. Gleichzeitig ist er für Banken, Kreditgeber, und Kapitalanleger eine wichtige Informationsquelle zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Oft genügt es, einen einzigen Jahresabschluss zu erstellen, der Handelsbilanz und Steuerbilanz zugleich ist. Für das Finanzamt soll ein möglichst geringer Gewinn ausgewiesen werden, während Banken und Kapitalanleger mit einem möglichst guten Ergebnis überzeugt werden sollen. Für immer mehr Unternehmen ist es sinnvoll, neben der Handelsbilanz auch eine separate Steuerbilanz zu erstellen. So können besser vorhandene Spielräume bei der Erstellung des Jahresabschlusses genutzt werden.

Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen können den Gewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Lohnbuchhaltung

Jedes Jahr werden Gesetze verabschiedet, Richtlinien verändert, die erheblichen Einfluss auf die Lohnbuchhaltung haben. Die Steuerkanzlei Kristan behält den Überblick und erstellt die Lohnabrechnung für Ihre Mitarbeiter pünktlich und korrekt. Sie können auf unsere Hilfe bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung sowie Sozialversicherungsprüfung zählen.

Die Lohnbuchhaltung für Unternehmen des Bauhauptgewerbes und des Baunebengewerbes ist sehr zeitaufwendig und wegen vieler Sonderbestimmungen kompliziert. Die Steuerkanzlei Kristan übernimmt für viele Baubetriebe die Baulohn-Abrechnung, führt Arbeitszeitkonten und erledigt die An- und Abmeldungen bei den Sozialkassen. Im Baulohn müssen die Sonderregelungen zum Urlaubsentgelt, Saison-Kurzarbeitergeld und Mehraufwands-Wintergeld berücksichtigt werden.

Nutzen Sie schon die Möglichkeiten der Lohnsteueroptimierung für Ihre Personalplanung? Gut ausgebildete Fachkräfte werden stark umworben. Deshalb ist es wichtig, ein attraktives Angebot zu unterbreiten, was einen interessanten Arbeitsplatz, gutes Betriebsklima, Möglichkeiten zur Weiterbildung und Weiterentwicklung bei einem attraktiven Gehalt beinhaltet. Steuerbegünstige Zusatzleistungen werten das Gehalt auf und schonen den Geldbeutel von Unternehmen und Beschäftigten. Zuschüsse für Kinderbetreuung und Fahrtkosten, Entgeltumwandlungen, Personalrabatt sind einige von vielen Möglichkeiten der Lohnsteueroptimierung, die der Gesetzgeber fördert. Unternehmen können sich in unserem Steuerbüro beraten lassen.

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) muss von jedem Unternehmen eingehalten werden. Ausnahmen gibt es bei Ferienarbeit und Praktikum. Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr zum Mindestlohn und zu den Pflichten für den Arbeitgeber erfahren möchten.

• Einrichten der Buchführung
• Erledigung der Buchführung im Haus einschließlich des Kontierens der Belege
• Betreuung und Überwachung der Buchführung außerhalb des Hauses
• Erstellung unterschiedlicher Auswertungen
• Betreuung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
• Fertigen von Eröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanzen
• Fertigen von Auseinandersetzungsbilanzen
• Fertigen von Einnahme-Überschussrechnungen
• Fertigen von Erläuterungsberichten
• Einrichten und Führung von Lohnkonten
• Anfertigen der Lohnabrechnung
• Anfertigen der Baulohnrechnung
• Betreuung von Lohnsteuerprüfungen und Prüfungen
der Rentenversicherer, Arbeitsämter, Berufsgenossenschaften etc.